Ausnahmen von der Vergabepflicht

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Normen

  • GWB § 107 Allgemeine Ausnahmen
  • GWB § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
  • GWB § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln

Siehe auch