Stadtratssitzung-2019-01-08
Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 08. Januar 2019
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Antrag auf Aufstellung von fünf Leuchtwerbe- und drei Hinweisschilder auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/16 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 2) (2018-0035)
02 Stellungnahme zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark an der Autobahn" der Stadt Lichtenfels
03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2018
Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 08. Januar 2019 Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
02 Bebauungsplan Lerchenbühl, BA 3; Abwägung, Satzungsbeschluss für den Bereich Ost
Projekt | Projekt::Lerchenbühl |
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Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2019-01-08 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2019/01/08 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen gem. den Beschlussvorschlägen, welche Bestandteil dieses Beschlusses sind, zu würdigen.
Aufgrund der Abwägungsbeschlüsse, werden Änderungen am Entwurf des Bauleitplans als erforderlich. Diese beschränken sich jedoch ausschließlich auf den westlichen Teilgeltungsbereich, für den östlichen Teilgeltungsbereich sind nur redaktionelle und klarstellende Änderungen erforderlich. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan "Lerchenbühl, BA3" in zwei Bebauungspläne aufzuteilen. Diese erhalten die Bezeichnungen "Lerchenbühl, BA3 - West" und "Lerchenbühl, BA 3 - Ost". Die räumlichen Geltungsbereiche dieser Bebauungspläne ergeben sich jeweils aus den beiden Teilgeltungsbereichen des Bebauungsplanentwurfs "Lerchenbühl, BA3" i. d. Fassung vom 11.09.2018. Der Stadtrat beschließt ergänzend, die Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen 3 und 5 im Bebauungsplan "Lerchenbühl, BA3 - Ost" um einen Meter nach Süden zu verschieben. Um dasselbe Maß nach Süden verschoben werden Flächen, die auf den Parzellen 3 + 5 als Flächen für Garagen festgesetzt werden. Zusätzlich wird die auf Parzelle 3 vorgesehene überbaubare Grundstücksfläche um einen Meter nach Süden erweitert. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Honorarangebote für die Erarbeitung einer schalltechnischen Untersuchung einzuholen. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sind dann in den Entwurf des Bebauungsplans "Lerchenbühl, BA3 - West" zu integrieren; der Entwurf ist dem Stadtrat erneut zur Billigung vorzulegen. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan "Lerchenbühl, BA3 - Ost" mit der Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.12.2018 als Satzung. Das Planungsbüro wird beauftragt, die endgültige Fassung des Bebauungsplans "Lerchenbühl, BA3 - Ost" herzustellen und den Behörden, die sich im Rahmen der Behördenbeteiligung geäußert haben, das Prüfungs- und Abwägungsergebnis des Stadtrates zu übermitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Satzungsbeschluss die Ausfertigung des Bebauungsplans ortsüblich bekanntzumachen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
03 Am Bauershof 2 - Weitere Vorgehensweise
05 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
06 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2018
Publikationen
Fußnoten
<references/>