Kommunalabgabe
Version vom 25. Juli 2013, 08:16 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Arten
Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
Beiträge
Gebühren
Voraussetzungen
Abgabenberechtigung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind berechtigt, nach dem Kommunalabgabengesetz Abgaben zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.
Abgabesatzung
Die Abgaben werden nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG auf Grund einer besonderen Abgabesatzung erhoben.
Normen
- Art. 1 KAG Abgabenberechtigte
- Art. 2 KAG Abgabesatzung