Kommunalabgabe
Version vom 24. Juli 2013, 06:56 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Abgabenberechtigung== Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind berechtigt, nach dem Kommunalabgabengesetz Abgaben zu erheben, soweit nicht Bundesrecht…“)
Abgabenberechtigung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind berechtigt, nach dem Kommunalabgabengesetz Abgaben zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.
Normen
- Art. 1 KAG Abgabenberechtigte