Amtsniederlegung
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Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
GO Art. 19
Abs. 1 Satz 2
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG)
GLKrWG Art. 48
Kategorie
:
Kommunalrecht
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