Gemeinderat
Version vom 11. Juli 2013, 13:55 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Gemeinderat ist ein Hauptorgan der Gemeinde. Die Gemeinde wird nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=18&showdoccase=1&d…“)
Der Gemeinderat ist ein Hauptorgan der Gemeinde. Die Gemeinde wird nach Art. 29 GO durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37).