Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt
Version vom 17. Februar 2016, 21:26 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt wird wie folgt ermittelt: (1) Ermittlung des Refernzwertes der Einnahmen des Verwaltungshaushalts Einnahmen d…“)
Der Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt wird wie folgt ermittelt:
(1) Ermittlung des Refernzwertes der Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Einnahmen des Verwaltungshaushalts: ... EUR
- Abschreibungen (UG 270) ... EUR - Verzinsung Anlagekapital (UG 275) ... EUR
- Kalkulatorische Einnahmen - ...EUR
- Innere Verrechnungen (UG 169) - ... EUR
- Zuführung vom Vermögenshaushalt (G 280) - ... EUR
Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts ... EUR
(2) Ermittlung der Personalkosten Hauptgruppe 4
(3) Personalkosten/Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts