Deckungsreserve
Version vom 26. Dezember 2014, 16:08 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als Deckungsreserve veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mitt…“)
Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als Deckungsreserve veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>KommHV-Kameralistik § 11; vgl. auch Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009, Seite 83</ref>.
Normen
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references />