Kommunaler Finanzausgleich
Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Art. 106 Abs. 7 GG insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt (Art. 106 Abs. 7 Satz 2 GG).
Schlüsselzuweisungen in Burgkunstadt
- 2015: 1 344 692 Euro<ref>Quelle: Obermain Tagblatt Online vom 22.12.2014 - Mehr Geld – schlechtes Zeichen - Landkreis und Kommunen freuen sich über 28 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen vom Freistaat</ref>
- 2014: 0 Euro<ref>Quelle: Obermain Tagblatt Online vom 22.12.2014 - Mehr Geld – schlechtes Zeichen - Landkreis und Kommunen freuen sich über 28 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen vom Freistaat</ref>
- 2013: 621.020 Euro<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 18.12.2013 - Über 26 Millionen Euro - Fließen als Schlüsselzuweisungen in den Landkreis</ref>
Publikationen
Wikipedia
Regierungspublikationen
Lokalpresse
- Obermain Tagblatt Online vom 22.12.2014 - Mehr Geld – schlechtes Zeichen - Landkreis und Kommunen freuen sich über 28 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen vom Freistaat
- Obermain Tagblatt vom 18.12.2013 - Über 26 Millionen Euro - Fließen als Schlüsselzuweisungen in den Landkreis
Siehe auch
Fußnoten
<references />