Mustervereinbarung mit Fotografen
Entwurf einer Vereinbarung mit Fotografen
Das nachfolgende Muster dient zur Verwendung, wenn sich Fotografen bereit erklären, Aufnahmen für den Bprgerverein zu fertigen.
Fotografen-Vertrag
Zwischen dem
Bürgerverein Burgkunstadt e.V., gesetzlich vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Vorstände .... und ...., Lichtenfelser Str. 86, 96224 Burgkunstadt
- nachfolgend: Bürgerverein -
und
[Vorname, Nachname, Anschrift, PLZ, Ort]
- nachfolgend: Fotograf -
wird folgende Vereinbarung über die Anfertigung von Lichtbildern für den Bürgerverein getroffen:
§ 1. Vertragszweck
Der Fotograf fertigt für den Bürgerverein Lichtbilder zur Verwendung für Vereinzwecke. Diese Zwecke umfassen auch solche Zwecke, die erst nachträglich von der Mitgliederversammlung des Bürgervereins in die Satzung aufgenommen werden.
§ 2. Veröffentlichungsrecht
Der Fotograf stimmt einer Veröffentlichung durch den Bürgerverein zu (§ 12 UrhG).
§ 3. Urheberbezeichnung
Der Fotograf verzichtet auf eine Urheberbezeichnung (§ 13 UrhG).<ref>Dies ist insbesondere für Wahlplakate wichtig</ref>
§ 4. Verwertungsrechte
Der Fotograf räumt dem Bürgerverein folgende ausschließliche, unbefristete und unwiderrufliche Verwertungsrechte ein:
- das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG),
- das Recht zur Verbreitung (§ 17 UrhG),
- das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG),
- das Vorführungsrecht (§ 19 Abs. 4 UrhG),
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
- das Wiedergaberecht durch Ton- und Bildträger (§ 21 UrhG).
§ 5. Recht der Bearbeitung
Der Bürgerverein darf die Lichtbildwerke und Lichtbilder des Fotografen bearbeiten und umgestalten (§ 23 UrhG).
§ 6. Vergütung
Nach § 32 UrhG wird folgende Vergütung vereinbart: ... <ref> Verzicht auf Vergütung möglich?</ref>
§ 7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt (§ 139 BGB).
Fußnoten
<references />