Rechnungsprüfungsausschuss

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In bayerischen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern bildet der Gemeinderat nach GO Art. 103 Abs. 2 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschußmitglied zum Vorsitzenden; GO Art. 33 Abs. 2 findet keine Anwendung.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht in Burgkunstadt derzeit aus 7 Stadträten (3 CSU, 2 SPD, 2 FW).

Stadt Burgkunstadt: Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ab 14.05.2014

CSU

SPD

Freie Wähler

Bürgerverein


Öffentlichkeit

  • Siehe Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand 26. Ergänzungslieferung Nov. 2013, ISBN 9783406644030 Art. 103 Rn. 4
  • von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />