Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004 (außer Kraft)
{Hinweis Außer Kraft}}
Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004
Aufgrund des BauGB § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Stadt Burgkunstadt folgende Satzung:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 14,0 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Altstadt Burgkunstadt".
2) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1:1000 der Architekten Lauer + Lebok vom 14.09.2004 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
3) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des BauGB § 144 über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von BauGB § 144 Abs. 2 Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß BauGB § 143 Absatz 1 Satz 4 am Tag ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Burgkunstadt, den 15.10.2004
Stadt Burgkunstadt
Petterich
Erster Bürgermeister