Nebenangebote bei der Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Auftraggeber im Unterschwellenbereich hat nach VOB/A § 8 Abs. 2 Nr. 3 anzugeben:

a) ob er Nebenangebote nicht zulässt,
b) ob er Nebenangebote ausnahmsweise nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässt.

Normen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Fußnoten

<references/>