Ermessen
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Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein. Enthält eine Rechtsnorm auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen, so trifft die Behörde keine gebundene Entscheidung, sondern kann unter mehreren möglichen Entscheidungen wählen.<ref>Seite „Ermessen“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 23. September 2020, 06:00 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ermessen&oldid=203902962 (Abgerufen: 26. August 2021, 12:19 UTC) </ref>
Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie nach BayVwVfG Art. 40 ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.
Normen
Grundgesetz (GG)
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- BayVwVfG Art. 40 Ermessen
Rechtsprechung
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 B 34.14 - Ermessensausübung bei Schwarzbauten
- BVerwG, Urteil vom 29.09.1982 - 8 C 138.81
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
- BayVGH, Beschluss vom 18.08.2004 - 4 ZB 04.1053 - Ermessen bei Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsatz<ref>siehe auch VG München, Urteil vom 15.07.1998 - M 7 K 96.4980</ref>
Verwaltungsgerichte
- VG Bayreuth, Urteil vom 28.11.2003 - B 1 K 01.893 - Notwendigkeit von Aufwendungen / Ermessen<ref>anders BayVGH, Beschluss vom 18.08.2004 - 4 ZB 04.1053</ref>
- VG Würzburg, Urteil vom 23.10.2003 - W 5 K 02.1530 - Willkürverbot
- VG München, Urteil vom 15.07.1998 - M 7 K 96.4980 - Ermessen bei Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsatz
Oberlandesgerichte
- OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 – Verg 10/17 - Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen
Publikationen
Lexika
Presseberichte
- augsburger-allgemeine.de vom 02.06.2016 - Eklat im Stadtrat von Gersthofen - Ex-Bürgermeister Jürgen Schantin droht Nachfolger mit rechtlichen Schritten: "Der Streit über nicht erhobene Erschließungsbeiträge spitzt sich weiter zu. Dabei sagen Juristen: Rechtlich war alles ok" - Von Christoph Frey ("...Er habe den ihm zustehenden Ermessensspielraum genutzt, als er von ... keine Vorauszahlungen in Höhe von 250000 Euro erhob. ... hat mehrfach betont, dass in seiner Amtszeit auch von privaten Grundstückseignern in vergleichbaren Fällen keine Vorausleistungsbeiträge erhoben worden. ..."
Siehe auch
- Willkürverbot
- Kostenersatz (Feuerwehr)
- Beurteilungsspielraum
- Ermessensreduzierung auf Null
- Ermessensfehlgebrauch
- Ermessensnichtgebrauch
- Ermessensunterschreitung
- Übertragene Angelegenheit
Fußnoten
<references />