Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)

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Quelle: Stadt Burgkunstadt, Burgkunstadt aktuell August 2020, Seite 12

Die am 22.12.2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2002 über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in nationales Recht umgesetzt. Sie bildet die gemeinsame Grundlage für die künftige Entwicklung der Wasserpolitik sowohl für den Gewässerschutz als auch für eine nachhaltige Wasserver- und Abwasserentsorgung.<ref>Cornelia Rösler, Stille Wasser könnten tief sein - Die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie</ref>

"Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert für Flusswasserkörper (FWK = größerer Gewässerabschnitt oder Zusammenfassung mehrerer kleiner Fließgewässer), welche den sogenannten "guten ökologischen Zustand"<ref>Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Abs. 25 ff.</ref> bzw. das „gute ökologische Potenzial“ aufgrund struktureller (hydromorphologischer) Defizite nicht erreichen, Verbesserungen in diesen Bereichen. Dazu geeignete Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm nach EG-WRRL für die einzelnen FWK benannt und müssen auch aus Effizienzgründen (Kosten der Maßnahmen gegenüber deren Wirksamkeit für die Zielerreichung) konkretisiert werden. Im Hinblick auf eine zielgerichtete Umsetzung ist es daher nötig, die geplanten hydromorphologischen Maßnahmen flächenscharf und quantitativ darzustellen. Dafür wird ein so genanntes Umsetzungskonzept (UK) hydromorphologische Maßnahmen erstellt – ein wichtiger Planungsschritt, um vom Programm zur Ausführung durch konkrete, realisierbare Projekte zu kommen. Im Unterschied zu Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) wird mit dem UK ein Konzept erarbeitet, das direkt auf die Zielerreichung der WRRL ausgerichtet ist."<ref>Quelle: https://www.wwa-ho.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen/index.htm Unter dem Link können die bisher erarbeiteten Umsetzungskonzepte im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamt Hof eingesehen bzw. als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Hinweis: Befindet sich ein Umsetzungskonzept derzeit noch in der Abstimmung, so ist es jeweils mit "(ENTWURF)" gekennzeichnet.</ref>

Institutionen

Normen

EU

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Publikationen

Wikipedia

Arbeitshilfen

Standpunkte

Kommentierung

Nach Art. 4 Abs. 1 a) ii) (https://documentcloud.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:9883938a-df59-4f94-be96-b3d5929fd11d) hätte der Main wohl bis spätestens 22.12.2015 in einen guten Zustand gebracht werden müssen. In Burgkunstadt aktuell vom August 2020 ist unter einer Überschrift, die man missverstehen kann, zu lesen, dass der Main knapp fünf Jahre nach Ablauf der Frist nur einen "derzeit mäßigen ökologischen Zustand" aufweist. Man sollte also hier der Frage nachgehen, was die Behörden die letzten 20 Jahre gemacht haben, um das Ziel des guten Zustands zu erreichen.

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>