Nichtigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung
Version vom 19. Mai 2020, 09:10 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Nichtigkeitsgründe<ref>vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9</ref>:
- Verstoß gegen die guten Sitten
- Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- Verstoß gegen die Vereinssatzung
- Einberufung der Mitgliederversammlung durch ein unzuständiges Organ
- Einberufung zur Unzeit
- Einberufung an einem unzumutbaren Ort
- Einberufung ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Tagesordnung
- Einberufung ohne ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss
- Unzulässige Eventualeinberufung
- Nichtladung von Mitgliedern
- Teilnahme von Nichtmitgliedern
- Unbefugter Versammlungsleiter
- Satzungswidrige Blockwahl des Vorstands
Publikationen
- Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9
Fußnoten
<references/>