Ausnahmen von der Vergabepflicht

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Normen

Allgemeine Ausnahmen

  • GWB § 107 Allgemeine Ausnahmen
  • GWB § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
  • GWB § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln

Ausnahmen nur für öffentliche Auftraggeber

Ausnahmen nur für Sektorenauftraggeber

Ausnahmen nur für Konzessionen

Siehe auch