Verwaltungsgebühr
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Normen
Art. 1 KG
Amtshandlungen, Kostengläubiger
Art. 20 KG
Kostenerhebung durch kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts
Verwaltungsvorschriften
2013.1-I Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Januar 1999 Az.: IB3-1052-4, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 18. September 2009 (AllMBl S. 327) Fundstelle: AllMBl 1999, S. 135 mit Anlage 1. Muster einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde ............................ - Kostensatzung -
Anlage 2. Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)
Siehe auch
Gebühr
Kostensatzung
Kategorien
:
Gebühr
Haushalt
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