Haftung
Version vom 18. Juli 2013, 17:01 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Haftung der Gemeinde
Haftung des Gemeinderatsmitglieds
Strafrechtliche Risiken
- Siehe Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Verlag C.H.Beck, Art. 20 Rdnr. 11 ff.
Haftung im Innenverhältnis gegenüber der Kommune
- Siehe Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Verlag C.H.Beck, Art. 20 Rdnr. 12
Haftung gegenüber Dritten
- Siehe Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Verlag C.H.Beck, Art. 20 Rdnr. 13
Haftung des Bürgermeisters
Use Cases
- Fall 1a: Bürgermeister unterschreibt günstigen Stromliefervertrag für die städtischen Einrichtungen nicht<ref>siehe auch SZ vom 17.05.2010 Von Sonnengöttern und Spargelpäpsten</ref>
Strafrechtliche Risiken
Use Cases
- Fall 1a: "Geburtstagsfeier eines Altenheimleiters auf Stadtkosten ausrichten lassen"<ref>siehe auch SZ vom 17.05.2010 Von Sonnengöttern und Spargelpäpsten</ref>
- Fall 1b: "Hof einer örtlichen gemeinnützigen Institution auf Stadtkosten teeren lassen"<ref>siehe auch SZ vom 17.05.2010 Von Sonnengöttern und Spargelpäpsten</ref>
- Fall 1c: "zinsgünstige 20.000 Euro von einem Bauträger leihen, mit dem man auch von Amts wegen zu tun hat"<ref>siehe auch SZ vom 17.05.2010 Von Sonnengöttern und Spargelpäpsten</ref>
Fallgruppen
Kommunale Mittel zweckentfremdet ausgeben
Publikationen und Quellen
Normen
- Art. 20 GO Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
Siehe auch
Fußnoten
<references />