Vorberatender Ausschuss
Version vom 22. Mai 2020, 17:15 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrats vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten,<ref>Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 8 Abs. 1 Satz 1</ref>
Normen
Ortsrecht Burgkunstadt
- Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 8 Abs. 1 Satz 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>