Haftung der Gemeinde
Eine Haftung der Gemeinde kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
Rechtsprechung
Oberlandesgerichte
- OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 447/11 - 140: Gibt eine Gemeinde Kanalbauarbeiten in Auftrag, so haftet sie für Schäden, die einem Dritten durch Fehler des privaten Bauunternehmers entstehen, im Regelfall nach allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen und nicht aus Amtshaftung.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>