Religionsfreiheit
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"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." (GG Art. 4 Abs. 1 und 2)
Normen
- GG Art. 4 Abs. 1 und 2
- EMRK Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 10
Publikationen
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - Sonntag
- BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 - Kopftuch
- BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 - Osho I
- BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - Kruzifix
- BVerfG, Beschluss vom 05.02.1991 - 2 BvR 263/86 - Bahá'í
- BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 - Gesundbeter
- BVerfG, Beschluss vom 16.10.1968 - 1 BvR 241/66 - Sammlung Aktion Rumpelkammer
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 6 C 25.12 - Schwimmunterricht
- Leitsätze:
- 1. Der einzelne Schüler kann gestützt auf von ihm für maßgeblich erachtete religiöse Verhaltensgebote nur in Ausnahmefällen die Befreiung von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.
- 2. Einer Schülerin muslimischen Glaubens ist die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer Badebekleidung zumutbar, die muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht.
- BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 6 C 12.12
- Leitsätze:
- 1. Die Eltern können gestützt auf religiöse Erziehungsvorstellungen nur in Ausnahmefällen die Befreiung ihrer Kinder von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.
- 2. Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist es zumutbar, dass ihre Kinder in der Schule an der Vorführung eines Spielfilms teilnehmen, in dem das Praktizieren schwarzer Magie dargestellt wird.
- BVerwG, Urteil vom 30.11.2011 - 6 C 20.10 - Gebet in der Schule