Religionsfreiheit
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"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." (GG Art. 4 Abs. 1 und 2)
Normen
- GG Art. 4 Abs. 1 und 2
- EMRK Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 10