Kassenmäßiger Abschluss
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Der kassenmäßige Abschluß ist neben der Haushaltsrechnung Teil der Jahresrechnung (KommHV-Kameralistik § 77 Abs. 1).
Der kassenmäßige Abschluss enthält gemäß KommHV-Kameralistik § 78
1. die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben,
2. die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben bis zum Abschlußtag,
3. die Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für die Vorschüsse und Verwahrgelder. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Normen
- KommHV-Kameralistik § 77 Abs. 1
- KommHV-Kameralistik § 78 Kassenmäßiger Abschluß