Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://berndweickert1.blogspot.com/2020/05/bekanntgaben-aus-nichtoffentlichen.html Berndd Weickert, BLOG vom 27.05.Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen endlich mal informativ 2020]
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* [https://berndweickert1.blogspot.com/2020/05/bekanntgaben-aus-nichtoffentlichen.html Bernd Weickert, BLOG vom 27.05.Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen endlich mal informativ 2020]
  
 
==Siehe auch==
 
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Version vom 16. Juli 2021, 08:11 Uhr

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind nach GO Art. 52 Abs. 3 der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Normen

  • GO Art. 52 Abs. 3: Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Publikationen

Fachaufsätze

  • Stefan Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 258 (5.1.3.)

BLOG-Beiträge

Siehe auch

Fußnoten

<references/>