Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO: Unterschied zwischen den Versionen

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Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind nach {{GO 52}} Abs. 3 der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.<noinclude>
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Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind nach {{GO 52}} Abs. 3 der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die [[Geheimhaltung]] weggefallen sind.<noinclude>
  
 
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==Publikationen==
 
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===Fachaufsätze===
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* Stefan '''Papsthart''', Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 258 (5.1.3.)
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===BLOG-Beiträge===
 
* [https://berndweickert1.blogspot.com/2020/05/bekanntgaben-aus-nichtoffentlichen.html Berndd Weickert, BLOG vom 27.05.Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen endlich mal informativ 2020]
 
* [https://berndweickert1.blogspot.com/2020/05/bekanntgaben-aus-nichtoffentlichen.html Berndd Weickert, BLOG vom 27.05.Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen endlich mal informativ 2020]
  

Version vom 16. Juli 2021, 08:10 Uhr

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind nach GO Art. 52 Abs. 3 der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Normen

  • GO Art. 52 Abs. 3: Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Publikationen

Fachaufsätze

  • Stefan Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 258 (5.1.3.)

BLOG-Beiträge

Siehe auch

Fußnoten

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