Allgemeinverfügung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Allgemeinverfügung]] ist ein [[Verwaltungsakt]], der sich | [[Allgemeinverfügung]] ist ein [[Verwaltungsakt]], der sich | ||
*an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder | *an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder | ||
− | *die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. ( | + | *die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. ({{BayVwVfG 35}} Satz 2)<noinclude> |
==Normen== | ==Normen== |
Aktuelle Version vom 14. Juli 2021, 22:44 Uhr
Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich
- an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder
- die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (BayVwVfG Art. 35 Satz 2)
Normen
- BayVwVfG Art. 35 Begriff des Verwaltungsakts