Wettbewerbsbekanntmachung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Juni 2021, 13:21 Uhr
Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen Planungswettbewerb auszurichten, gemäß VgV § 70 Abs. 1 Satz 1 in einer Wettbewerbsbekanntmachung mit. Die Wettbewerbsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt. 3§ 40 ist entsprechend anzuwenden<ref>VgV § 70 Abs. 1 Satz2</ref>.
Normen
EU-Verordnungen
Vergabeverordnung (VgV)
Fußnoten
<references/>