Fabrikatsangabe: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. März 2021, 12:43 Uhr
Rechtsprechung
Oberlandesgerichte
- OLG München, Beschluss vom 12.11.2010 - Verg 21/10: "Verlangt der öffentliche Auftraggeber die Benennung eines Fabrikats, kann das Angebot eines Bieters, welcher einen Hersteller, aber keine Typenangabe benennt, nicht ohne Weiteres wegen fehlender Angaben ausgeschlossen werden."<ref>Amtlicher Leitsatz 3</ref>
Siehe auch
Fußnoten
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