Kraftfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein ({{StVG 1}} Abs. 2).<noinclude>
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Als [[Kraftfahrzeug|Kraftfahrzeuge]] im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ([[StVG]]) gelten [[Landfahrzeug|Landfahrzeuge]], die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein ({{StVG 1}} Abs. 2).<noinclude>
  
 
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Version vom 19. Februar 2021, 13:18 Uhr

Als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (StVG § 1 Abs. 2).

CPV-Code

Normen

Publikationen

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

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