Völkerrechtlicher Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
==Normen==
 
==Normen==
 
* {{IGHS 38}} Abs. 1 a
 
* {{IGHS 38}} Abs. 1 a
* {{GG 59}} Abs. 2 Satz 1
+
* {{GG 59}} Abs. 2 Satz 1: Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 6. Oktober 2020, 20:16 Uhr

Normen

  • IGH-Statut Art. 38 Abs. 1 a
  • GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1: Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.

Siehe auch