Einteilung der oberirdischen Gewässer: Unterschied zwischen den Versionen

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# [[Gewässer zweiter Ordnung]]: Gewässer, die in das nach Art. 3 aufzustellende Verzeichnis eingetragen sind,
 
# [[Gewässer zweiter Ordnung]]: Gewässer, die in das nach Art. 3 aufzustellende Verzeichnis eingetragen sind,

Aktuelle Version vom 11. September 2020, 21:53 Uhr

Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in:

  1. Gewässer erster Ordnung: die Bundeswasserstraßen und die in dem anliegenden Verzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Gewässer,
  2. Gewässer zweiter Ordnung: Gewässer, die in das nach Art. 3 aufzustellende Verzeichnis eingetragen sind,
  3. Gewässer dritter Ordnung: alle anderen Gewässer.

Normen

Fußnoten

<references/>