Trinkwasserschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{WHG 51}} [[Festsetzung von Wasserschutzgebieten]] Abs. 2: Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.
 
* {{WHG 51}} [[Festsetzung von Wasserschutzgebieten]] Abs. 2: Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 3. September 2020, 13:59 Uhr

Derzeit sind in Bayern 3184 Trinkwasserschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 3350 km²oder 4,8 % der Landesfläche festgesetzt.<ref>Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige_x.php?id=18</ref>

Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>