Kategorie:Aktenführung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juli 2020, 11:16 Uhr
VwVfG § 29, VwVfG § 79 "ist - mittelbar - eine Verpflichtung zum Führen der Akten zu entnehmen. Diese Pflicht gewährleistet das durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützte rechtliche Gehör, indem ein Beteiligter eines Verwaltungsverfahren anhand der zu führenden Verwaltungsakte durch Akteneinsicht sich davon überzeugen kann, ob die gegen ihn angestrebten Maßnahmen rechtmäßig sind. Er wird in die Lage versetzt, seine Sichtweise geltend machen und die Erfolgsaussicht von Rechtsbehelfen prüfen zu können. Das Gebot der Aktenmäßigkeit, also die Verpflichtung zum Führen von Akten, umfasst daher auch das Gebot der Vollständigkeit der Akten und der Aktenerhaltung sowie das Verbot der Aktenverfälschung<ref>(zu alledem Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 29, Rn. 1a)</ref>. Letztes soll eine wahrheitsgetreue Aktenführung gewährleisten. Hierzu gehört auch das fortlaufende Paginieren der Behördenakten. Es stellt u.a. sicher, dass die Akte nicht vor einer Akteneinsicht verändert werden kann, indem unpaginierte Bestandteile der Akte entfernt oder hinzugefügt werden. Folglich kann das Paginieren nicht über Gebühren abgegolten werden.<ref>VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 Abs. 40</ref>
Funktionen der Akte<ref>Quelle: Anforderungen an die ordnungsgemäße Aktenführung - Eine Handreichung für Führungskräfte, Der Archivar 66 (2013) Seite 169 - 173 Ziffer 2.2.</ref>
Anforderungen<ref>Quelle: Anforderungen an die ordnungsgemäße Aktenführung - Eine Handreichung für Führungskräfte, Der Archivar 66 (2013) Seite 169 - 173 Ziffer 3.</ref>
Institutionen
- Arbeitsgruppe „Elektronische Verwaltungsakte“
Normen
Vergabeverordnung (VgV)
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- BayVwVfG Art. 29 (Akteneinsichtsrecht setzt Vorhandensein einer Akte voraus)
Technische Normen
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Oberverwaltungsgerichte (OVG)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.12.2000 - 2 L 38/99 - Beweislastumkehr bei Verletzung der Aktenführungspflicht einer Behörde
Verwaltungsgerichte
Publikationen
Lexika
Amtliche Veröffentlichungen
- Staatliche Archive Bayerns – Digitale Medien Nr. 3, Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen (EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis; EAPlAufbew) (Stand: 1.4.2011) - Herausgegeben vom Bayerischen Gemeindetag, Bayerischen Städtetag, Bayerischen Landkreistag und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2011 ISBN 9783938831045
- Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen (Stand: 1.4.2011); EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis; EAPlAufbew
Kommentare
- Beuth Kommentar - Schriftgutverwaltung nach DIN ISO 15489-1, Ein Leitfaden zur qualitätssicheren Aktenführung ISBN 9783410226963
Fachbücher
- Philip Laue, Vorgangsbearbeitungssysteme in der öffentlichen Verwaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsanforderungen, kassel university press GmbH, 2010, ISBN 9783899588705 print
Fachartikel
- Anforderungen an die ordnungsgemäße Aktenführung - Eine Handreichung für Führungskräfte, Der Archivar 66 (2013) Seite 169 - 173
- Akten in der Verwaltung - Grundprinzipien und Bedeutung rechtsstaatlicher Aktenführung
Arbeitsberichte
BLOGs
Siehe auch
- Aktenklarheit
- Aktenwahrheit
- Aufbewahrungsfrist
- Elektronische Akte
- Gebot der Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns
- Paginierung
- Vergabeakte
- Vergabevermerk
Fußnoten
<references />
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