Festlegungssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gemeinde kann durch eine Festlegungssatzung bebaute Bereiche im [[Außenbereich]] als [[Bebauungszusammenhang|im Zusammenhang bebaute Ortsteile]] festlegen, wenn die Flächen im [[Flächennutzungsplan]] als Baufläche dargestellt sind, ({{BauGB 34}} Abs. 4 Satz 1 Nr. 2).<noinclude>
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Die Gemeinde kann durch eine Festlegungssatzung bebaute Bereiche im [[Außenbereich]] als [[Bebauungszusammenhang|im Zusammenhang bebaute Ortsteile]] festlegen, wenn die Flächen im [[Flächennutzungsplan]] als [[Baufläche]] dargestellt sind, ({{BauGB 34}} Abs. 4 Satz 1 Nr. 2).<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2020, 16:35 Uhr

Die Gemeinde kann durch eine Festlegungssatzung bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind, (BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2).

Normen

Siehe auch