Ortsumgehung Mainroth: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 2: Zeile 2:
 
* http://82.97.157.61/strasse/B289-G015-BY/B289-G015-BY.html
 
* http://82.97.157.61/strasse/B289-G015-BY/B289-G015-BY.html
 
** http://82.97.157.61/strasse/download_plaene/BY/B289-G015-BY/LPL_1_1_B289_G015_BY_2015-03-23_Lageplan.pdf
 
** http://82.97.157.61/strasse/download_plaene/BY/B289-G015-BY/LPL_1_1_B289_G015_BY_2015-03-23_Lageplan.pdf
 +
* [http://www.bvwp-projekte.de Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030]
  
 
==Stadtrat==
 
==Stadtrat==
Zeile 18: Zeile 19:
  
 
"Stadtrat Marx weist in diesem Zusammenhang auf den Termin am 03.07. „Verkehrskonferenz“ im Landratsamt Lichtenfels hin."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1918636&id2=331224&id3=9005&file=2091-1403102484.rtf Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt  Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014]  - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>
 
"Stadtrat Marx weist in diesem Zusammenhang auf den Termin am 03.07. „Verkehrskonferenz“ im Landratsamt Lichtenfels hin."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1918636&id2=331224&id3=9005&file=2091-1403102484.rtf Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt  Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014]  - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>
 
==Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030==
 
 
* [http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B289-G015-BY/B289-G015-BY.html Umfassende Projektinfo zur Ortsumgehung [[B289]] Mainroth]
 
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 31. Mai 2020, 12:11 Uhr

Bundesverkehrswegeplanung

Stadtrat

Erste Bürgermeisterin Frieß gab in der Stadtratssitzung am 03.06.2014 folgende Informationen bekannt:

"1. Ortsumgehung B289 in Mainroth

Planungsstand: Der gefertigte Planentwurf liegt derzeit beim BM in Bonn; kommt er von dort mit positivem Vermerk zurück, erfolgt die Vorbereitung zur Planfeststellung. Ein Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich. Begründung: Das Verkehrsaufkommen wird sich durch die Baumaßnahme nicht wesentlich verändern. Der Entwurf im Maßstab von 1:5.000 muss auf 1:1.000 vergrößert werden. Gleichzeitig wird ein umfangreiches Vegetations- und zoologisches Gutachten (Pflanzen und Tiere) erstellt, Zeitdauer dafür ca. 1 Jahr.

Bis zum Planfeststellungsbeschluss, wenn das Vorhaben nicht beklagt wird (BUND, Grundstückseigentümer etc.), Zeitdauer ca. 2 Jahre.

Die politischen Mandatsträger sollten sich auf Landes- und Bundesebene einsetzen."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014 - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>

Im veröffentlichten Protokoll findet sich ferner folgender Hinweis:

"Stadtrat Marx weist in diesem Zusammenhang auf den Termin am 03.07. „Verkehrskonferenz“ im Landratsamt Lichtenfels hin."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014 - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references />