Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach {{ROG 22}} Abs. 1 Satz 1 ein [[Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten]]. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung ({{ROG 22}} Abs. 1 Satz 2).
 
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach {{ROG 22}} Abs. 1 Satz 1 ein [[Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten]]. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung ({{ROG 22}} Abs. 1 Satz 2).
  
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundestag atz 1 in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über
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Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundenach ({{ROG 22}} Abs. 2 Satz 1 in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über
 
#die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
 
#die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
 
#die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
 
#die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,

Version vom 31. Mai 2020, 11:44 Uhr

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach ROG § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung (ROG § 22 Abs. 1 Satz 2).

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundenach (ROG § 22 Abs. 2 Satz 1 in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über

  1. die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
  2. die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  3. die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union im Bundesgebiet und deren Wirkung,
  4. die Auswirkungen der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.

Die Berichte können sich auf fachliche und teilräumliche Aspekte beschränken (ROG § 22 Abs. 2 Satz 2).


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