Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach {{ROG 22}} Abs. 1 Satz 1 ein [[Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten]]. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung ({{ROG 22}} Abs. 1 Satz 2).<noinclude>
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Version vom 31. Mai 2020, 11:42 Uhr

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach ROG § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung (ROG § 22 Abs. 1 Satz 2).


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