Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== * {{ROG 22}} Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung Kategorie:Raumordnung Kategorie:Öffentliches Baurecht“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach {{ROG 22}} Abs. 1 Satz 1 ein [[Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten]]. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung ({{ROG 22}} Abs. 1 Satz 2).<noinclude> | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
==Normen== | ==Normen== | ||
* {{ROG 22}} [[Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung]] | * {{ROG 22}} [[Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung]] |
Version vom 31. Mai 2020, 11:42 Uhr
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach ROG § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung (ROG § 22 Abs. 1 Satz 2).