Bauprodukt: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/eu-recht-fuer-bauprodukte EU-Recht für Bauprodukte]: Die Europäische Union verbindet den freien Handel mit sicheren Produkten. Hersteller müssen ihre Produkte im Binnenmarkt höchstens einmal pro Eigenschaft testen. Die Mitgliedstaaten der EU dürfen unterschiedlich strenge Schutzniveaus und Grenzwerte beibehalten. Die Europäische Harmonisierung von Prüfmethoden entlastet die Hersteller und ermöglicht einen Wettbewerb mit der Produktleistung. | * [https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/eu-recht-fuer-bauprodukte EU-Recht für Bauprodukte]: Die Europäische Union verbindet den freien Handel mit sicheren Produkten. Hersteller müssen ihre Produkte im Binnenmarkt höchstens einmal pro Eigenschaft testen. Die Mitgliedstaaten der EU dürfen unterschiedlich strenge Schutzniveaus und Grenzwerte beibehalten. Die Europäische Harmonisierung von Prüfmethoden entlastet die Hersteller und ermöglicht einen Wettbewerb mit der Produktleistung. | ||
+ | * https://www.dibt.de/de/service/rechtsgrundlagen | ||
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Version vom 30. Mai 2020, 12:38 Uhr
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- EU-Recht für Bauprodukte: Die Europäische Union verbindet den freien Handel mit sicheren Produkten. Hersteller müssen ihre Produkte im Binnenmarkt höchstens einmal pro Eigenschaft testen. Die Mitgliedstaaten der EU dürfen unterschiedlich strenge Schutzniveaus und Grenzwerte beibehalten. Die Europäische Harmonisierung von Prüfmethoden entlastet die Hersteller und ermöglicht einen Wettbewerb mit der Produktleistung.
- https://www.dibt.de/de/service/rechtsgrundlagen