Bekanntmachungsblatt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntma…“) |
|||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Bekanntmachung des Vereins in Liquidation]] | * [[Bekanntmachung des Vereins in Liquidation]] | ||
+ | * [[Liquidation des Vereins]] | ||
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude> | [[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 27. Mai 2020, 07:18 Uhr
Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins nach BGB § 50a in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.