Bekanntmachungsblatt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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* [[Bekanntmachung des Vereins in Liquidation]]
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* [[Liquidation des Vereins]]
  
 
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Aktuelle Version vom 27. Mai 2020, 07:18 Uhr

Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins nach BGB § 50a in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.

Normen

Siehe auch