Betriebs- und Geschäftsgeheimnis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Markierungen: mobile edit mobile web edit
Markierungen: mobile edit mobile web edit
Zeile 15: Zeile 15:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Berufsfreiheit]]
 
* [[Berufsfreiheit]]
 +
* [[Vertraulichkeit]]
  
 
[[Kategorie: Grundsatzprogramm]]
 
[[Kategorie: Grundsatzprogramm]]
 
[[Kategorie:Grundrechte]]
 
[[Kategorie:Grundrechte]]
 
[[Kategorie: Vergaberecht]]
 
[[Kategorie: Vergaberecht]]

Version vom 18. Juli 2019, 16:44 Uhr

Aus unserem Grundsatzprogramm

Transparenz

Grundlage aller kommunalen Entscheidungsprozesse ist eine objektiv richtige und umfassende Information. Dazu müssen grundsätzliche Informationen seitens der Stadtverwaltung aktiv zur Verfügung gestellt werden, weitergehende Informationen müssen für Bürger und Stadträte auf der Grundlage eines Rechtsanspruchs zugänglich, vollständig, wahrheitsgemäß und transparent sein. Die Grundsätze des Datenschutzes sind dabei mit großer Sorgfalt zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen. Frühzeitige und umfassende Informationen sind nach unserer Überzeugung die grundlegende Bedingung für erfolgreiche Bürgerbeteiligung, eine effektive Stadtratsarbeit, gute Entscheidungen und wachsendes Vertrauen in die Kommunalpolitik.

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Siehe auch