Lieferauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Lieferaufträge sind nach {{GWB 103}} Abs. 1  Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder [[Ratenkauf]] oder [[Leasing]], [[Mietvertrag|Mietverhältnisse]] oder [[Pachtvertrag|Pachtverhältnisse]] mit oder ohne [[Kaufoption]] betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.<noinclude>
 
Lieferaufträge sind nach {{GWB 103}} Abs. 1  Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder [[Ratenkauf]] oder [[Leasing]], [[Mietvertrag|Mietverhältnisse]] oder [[Pachtvertrag|Pachtverhältnisse]] mit oder ohne [[Kaufoption]] betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.<noinclude>
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==Siehe auch==
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Version vom 15. Juli 2019, 09:19 Uhr

Lieferaufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.

Siehe auch