Stadtratssitzung-2017-05-30-TOP-09 Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Kirchlein – Weides, Planungsleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Büro Kellner schätzt die reinen Ausbaukosten auf ca. 740.000,00 Euro brutto. Honorar für die LPH 2-9 (ohne 4) 70.743,12 Euro.  Honorarzone 2, Mindestsatz wurde im Vertrag verankert. Auf die LPH 1 wird seitens des Büros verzichtet. LPH 2-3:  27.368,46 Euro.
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Version vom 12. Juni 2017, 19:54 Uhr

Projekt Projekt::Gemeindeverbindungsstraße Kirchlein - Weides
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-05-30
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/05/30
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt das Planungsbüro Kellner stufenweise mit den Planungsleistungen für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Kirchlein – Weides gem. Angebot vom 03.05.2017.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 1 Gegenstimme beschlossen (GüKn)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Das Planungsbüro Kellner hat eine Kostenschätzung für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Kirchlein – Weides erstellt und ein Honorarangebot für die Leistungsphasen 2-9 vorgelegt. (LPH 1 und 4 entfällt bzw. ist nicht erforderlich), wobei eine stufenweise Beauftragung erfolgen soll. Das Büro Kellner schätzt die reinen Ausbaukosten auf ca. 740.000,00 Euro brutto. Honorar für die LPH 2-9 (ohne 4) 70.743,12 Euro. Honorarzone 2, Mindestsatz wurde im Vertrag verankert. Auf die LPH 1 wird seitens des Büros verzichtet. LPH 2-3: 27.368,46 Euro. Die Regierung von Oberfranken hat Förderung 65% +/- in Aussicht gestellt. Exakte Förderzusage nach der Ausschreibung. Die Kosten sind im Haushalt 2017 eingeplant.

Diskussion