Stadtratssitzung-2017-02-07: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 102: | Zeile 102: | ||
Mainklein | Mainklein | ||
+ | |||
Im nördlichen Teil von Mainklein, im Häckergrund, befinden sich zwei Ableitungen. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden. | Im nördlichen Teil von Mainklein, im Häckergrund, befinden sich zwei Ableitungen. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden. | ||
Neuses Fall 1 | Neuses Fall 1 | ||
− | Im südlichen Teil von Neuses befindet sich ein Dorfbrunnen, der seinen Überlauf über eine zum Teil verrohrte Ableitung durch diverse Grundstücke in den Main entwässert | + | |
+ | Im südlichen Teil von Neuses befindet sich ein Dorfbrunnen, der seinen Überlauf über eine zum Teil verrohrte Ableitung durch diverse Grundstücke in den Main entwässert, wird nicht als Kanal der Stadt Burgkunstadt geführt. | ||
Neuses Fall 2 | Neuses Fall 2 | ||
− | Ableitung, | + | |
+ | Ableitung für Oberflächenwasser, verläuft vom Feuerwehrhaus zu den Bahnschienen. Die Anlieger leiteten bereits vor dem Anschluss von Neuses an die Kläranlage ihr Oberflächenwasser in diese Ableitung. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden. | ||
====Beschluss==== | ====Beschluss==== | ||
1. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr. | 1. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr. | ||
+ | |||
2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung einzustufen ist. | 2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung einzustufen ist. | ||
+ | |||
3. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr. | 3. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr. | ||
Version vom 8. Februar 2017, 13:17 Uhr
Stadtrat
am: Donnerstag, 17. November 2016 um 19:00 Uhr im: Sitzngssaal des Rathauses
Entschuldigt fehlen: VrFl, JoRu
Öffentlich
Anträge zur Tagesordnung
UlMü: TOP 8 verschieben in die nichtöffentliche Sitzung
- Einstimmig beschlossen
01 Bekanntgaben
02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung
Sachverhalt
Vorstellung durch Herrn Sch. (Ingenieurbüro Miller)
Vollsanierung: Kanal 66 lfm, Wasser, Straßenbelag, Breitbandvorbereitung
Kanal: 100.000
Wasser: 53.000
Straßenbau: 98.000
Breitbandvorbereitung: 9.000
Gesamt: 260.000
Kanäle weisen gravierende Schäden auf, Sofortmaßnahme ist notwendig, Sanierung in offener Bauweise, Fußgänger, Radfahrr und PKW teilen sich die Fahrbahn - wird als verkehrsberuhigter Bereich hergestellt, Geplanter Baubeginn April/Mai 2017
Diskussion
GKn: Höhe der Straßenausbaubeiträge?
SvDi: Verkehrszählung wurde durchgeführt: Haupterschließungsstraße, d.h. Anlieger zahlen 40 % Straßenausbaubeiträge
MiDo: Herstellungskosten je lft. Meter Kanal?
Herr Sch: 400 €
MiDo: Gesamtkosten 100.000 €
Herr Sch: Kosten für Hausanschlüsse und Revisionsschächte sind enthalten
03 Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt Burgkunstadt
04 Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am Feuerwehrhaus
Sachverhalt
Wer übernimmt die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten des Dachgeschossausbaues am Feuerwehrhaus samt Außentreppe? Entweder die Stadt Burgkunstadt oder die örtlichen Vereine, welche diesen Raum nutzen, evtl. auch die Stadt Burgkunstadt und die örtlichen Vereine gemeinsam.
Herr Demb. als Vertreter der örtlichen Vereine hat mitgeteilt, dass sich die Vereine mit 50% an dem nicht gedeckten Aufwand an der Außentreppe beteiligen. Die Vereine erbringen Handwerkerleistungen zur Kosteneinsparung
Gesamtkosten der Treppenanlage samt Baunebenkosten incl. Mehrwertsteuer ca. 25.000,-- Euro. Das Amt für Ländliche Entwicklung übernimmt 55 % = ca. 13.750,-- Euro.
Diskussion
05 Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth
Sachverhalt
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken legt Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft Mainroth–Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth vor. Bezuschussung 60 %.
Diskussion
06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz
Sachverhalt
Im Bereich der Ortsdurchfahrt Weidnitz (B 289) erfolgt Teilerneuerung der Kanalisation. Diese dient auch zur Entwässerung der Straße (Ableitung des Oberflächenwassers). Die BRD beteiligt sich deshalb an den Kosten. In 2015 wurde der Hauptstrang saniert in 2015 sollen nun abgängige Straßeneinläufe incl. Zuleitungen zum Hauptstrang erneuert werden. Für 11 Straßeneinläufe im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts wird ein Zuschlag für die Straßeneinläufe vereinbart. Je Straßeneinlauf 1.590,-- Euro = insgesamt 22.000,-- Euro.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.
- Einstimmig beschlossen
(Haushaltsreste aus 2015)
07 Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten
Sachverhalt
Der „Neubau“ der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt soll abgerissen werden. Versorgungstechnische Stilllegung soll erfolgen. Elektroanschluss ist noch zurückzubauen. An diesem Hausanschluss hängen auch die PV-Anlagen sowie der Telefon- bzw. Internetanschluss. Angebot für Umbau: 17.850 EUR brutto, (incl. Zählerschrank neuer Zählerschrank 4.745 EUR)
HeEb: Maßnahme ist baldmöglichst umzusetzen - Gefahr in Verzug
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, die Firma Elekto-Konrad aus Weismain mit den erforderlichen Elektroarbeiten in Zusammenhang mit der Verlegung des Hausanschlusses für die Grundschule Burgkunstadt zu beauftragen.
- Einstimmig beschlossen
08 Erneuerung der Kesselanlage in der ehemaligen Mittelschule (Altbau
- In nichtöffentliche Sitzung verlegt
09 Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg
Sachverhalt
Stadtverwaltung möchte die Verfahrensbetreuung für die Auslobung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs über die umfassende Neuordnung und Neugestaltung des Schulbergs vergeben. Der Raumbedarf für den katholischen Kindergartens werden bereits berücksichtigt. Frage: Soll das Grundstück zusammen mit dem Gebäude der katholischen Kirchenstiftung in den Ideenwettberb aufgenommen werden?
Diskussion
WoSie: Passt von der Erschließung nicht
AlHa: Müssen mit dem Ideenwettbewerb vorankommen
KaWe: Passt nicht zum Konzept
10 Erlass einer Werbeanlagensatzung
Sachverhalt
In letzter Zeit werden vermehrt Bauanträge auf Errichtung von Werbeanlagen eingereicht. Ohne Satzung ist es fast nicht möglich, einen Antrag auf Aufstellung einer Werbeanlage abzulehnen. Verwaltung hat auf Wunsch der Bauausschussmitglieder einen Satzungsentwurf erarbeitet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
- Einstimmig beschlossen
11 Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt
Sachverhalt
In Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftsführung durch Frau Wie. wurde ein neuer Defizitvertrag entworfen. Auch der Prüfer des BKPV im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung äußerte Bedenken. Im Gespräch unter Teilnahme der Fraktionsvertretungen, der Kirchenstiftung, der Geschäftsleitung, der Stadtverwaltung und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Vorschlag modifiziert.
Ebenso soll ein entsprechender Defizitvertrag für den evangelischen Kindergarten mit der Evangelischen Kirchengemeinde geschlossen werden.
Beschluss
1. Der Stadtrat beschliesst, mit der Kirchenstiftung Stankt Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten einen Defizitvertrag entsprechend dem beiliegenden Entwurf rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.
2. Der Stadtrat beschliesst, mit der Evangelischen Kirchenverwaltung für den Evangelischen Kindergarten einen identischen Defizitvertrag rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.
- Einstimmig beschlossen
12 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt
Mainklein
Im nördlichen Teil von Mainklein, im Häckergrund, befinden sich zwei Ableitungen. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.
Neuses Fall 1
Im südlichen Teil von Neuses befindet sich ein Dorfbrunnen, der seinen Überlauf über eine zum Teil verrohrte Ableitung durch diverse Grundstücke in den Main entwässert, wird nicht als Kanal der Stadt Burgkunstadt geführt.
Neuses Fall 2
Ableitung für Oberflächenwasser, verläuft vom Feuerwehrhaus zu den Bahnschienen. Die Anlieger leiteten bereits vor dem Anschluss von Neuses an die Kläranlage ihr Oberflächenwasser in diese Ableitung. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.
Beschluss
1. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.
2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung einzustufen ist.
3. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.
- Einstimmig beschlossen
13 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2015
Sachverhalt
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband erstellte die Erstellung der Steuererklärung für die städtischen Einrichtungen Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen), Stadthalle und Freibad für das Jahr 2015 ab. Bilanzsumme von ca. 2.9 Mio EUR und einem Jahresgewinn von ca. 30.000 EUR. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Verlustvortrag zum 31.12.2014 ca. 1.5 Mio EUR.
Beschluss
Der Jahresabschluss 2015 des Versorgungsbetriebes mit einer Bilanzsumme von 2.962.721,39 EUR und einem Jahresgewinn von 30.353,92 EUR wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem Basiszinssatz) zu verzinsen.
- Einstimmig beschlossen