Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Juli 2013, 08:28 Uhr

Die Stadt kann sich grundsätzlich aus folgenden Einnahmequellen finanzieren:

Kommunalabgaben

Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide Kommunalabgaben über örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, Beiträge und Gebühren erheben. Diese setzen eine wirksame Abgabensatzung voraus.

Gemeindesteuern

Die von der Gemeine nach Art. 106 Abs. 6 GG erhobenen Gemeindesteuern sind insbesondere die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Kommunaler Finanzausgleich

Kostenerstattung

Sonstige Einnahmen

Siehe auch