Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juli 2013, 06:39 Uhr
Die Stadt kann sich grundsätzlich aus folgenden Einnahmequellen finanzieren:
Kommunalabgaben
Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide Kommunalabgaben erheben. Diese setzen eine wirksame Abgabensatzung voraus.
Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern, Art. 3 KAG
Hundesteuer
Beiträge, Art. 5 KAG
z.B. Erneuerungsbeitrag Trinkwasserversorgung
Gebühren, Art. 8 KAG
z.B. Wasserverbrauchsgebühren