Gemeindeangehörige: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeindeangehörige sind nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt15 Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO] alle [[Gemeindeeinwohner]].
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==Siehe auch==
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*[[Gemeindebürger]]
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*[[Gemeindeeinwohner]]

Version vom 16. Juni 2013, 07:02 Uhr

Gemeindeangehörige sind nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner.

Siehe auch