Steuerbegünstigung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Infos zur Steuerbegünstigung)
 
(Dank an Edith für die Recherche zur Steuerbegünstigung :))
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a) Steuerbegünstigung auf Antrag nach § 5 Abs.1, Nr. 7 Körperschaftssteuergesetz (KStG)
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:a) Steuerbegünstigung auf Antrag nach § 5 Abs.1, Nr. 7 Körperschaftssteuergesetz (KStG)
b) Ausstelllung von Spendenbescheinigungen nach dem Parteiengesetz möglich.
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:b) Ausstelllung von Spendenbescheinigungen nach dem Parteiengesetz möglich.
c) Gemeinnützigkeit entfällt weil diese für soziale Vereine vorgesehen ist.
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:c) Gemeinnützigkeit entfällt weil diese für soziale Vereine vorgesehen ist.
  
 
Damit unser Verein als Wählervereinigung anerkannt wird, muss unserem Vereinszweck die Teilnahme an Kommunalwahlen zu entnehmen sein und auch regelmäßig dem Finanzamt nachgewiesen werden (durch Werbematerial, Zeitungsbericht oder....).
 
Damit unser Verein als Wählervereinigung anerkannt wird, muss unserem Vereinszweck die Teilnahme an Kommunalwahlen zu entnehmen sein und auch regelmäßig dem Finanzamt nachgewiesen werden (durch Werbematerial, Zeitungsbericht oder....).

Version vom 6. März 2013, 16:00 Uhr

a) Steuerbegünstigung auf Antrag nach § 5 Abs.1, Nr. 7 Körperschaftssteuergesetz (KStG)
b) Ausstelllung von Spendenbescheinigungen nach dem Parteiengesetz möglich.
c) Gemeinnützigkeit entfällt weil diese für soziale Vereine vorgesehen ist.

Damit unser Verein als Wählervereinigung anerkannt wird, muss unserem Vereinszweck die Teilnahme an Kommunalwahlen zu entnehmen sein und auch regelmäßig dem Finanzamt nachgewiesen werden (durch Werbematerial, Zeitungsbericht oder....).

Folgende Unterlagen sind nach der Vereinsgründung beim Finanzamt einzureichen:

  • Antrag auf Steuerbegünstigung
  • Satzung und Gründungsprotokoll

(Danke an Edith für die Recherche!)