Stadtratssitzung-2015-07-07: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juli 2015, 09:25 Uhr
Sitzungstag: Dienstag, 07. Juli 2015
Bauausschuss
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung
01 Bauantrag auf Erweiterung des best. Parkplatzes auf den Grundstücken Flst.Nrn. 999 und 1000/Teilfläche der Gemarkung Burgkunstadt (Am Gutshof 4 + 6) (2015-0036)
02 Bauantrag auf Errichtung eines Doppelfoliengewächshauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 1000/Teilfläche der Gemarkung Burgkunstadt (Am Gutshof 4 + 6) (2015-0037)
03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2015
Stadtrat
- 19 Stadträte anwesend, es fehlen MHo und FR
Nichtöffentliche Sitzung
Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung:
Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Anträge zur Tagesordnung
TOP 11 vor TOP 9
- MD: TOP 11 vor TOP 9, da TOP 11 vorgreiflich für TOP 09 ist.
- 19/0 einstimmig angenommen
TOP 12 vor TOP 06
- CF: TOP 12 vor TOP 06
- 19/0 einstimmig angenommen
- UK: ggf. auf 2 Sitzungen aufteilen, wenn ma sieht, dass die Tagesordnung zu voll wird und es absehbar ist, dass man es sowieso nicht in einer Sitzung schafft.
- GK: Antrag, 22.30 Limit, weitermachen nach Besprechung
- einstimmig angenommen
03 Bekanntgaben
Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Bürgerverein
Stellungnahme zur Kritik des Bürgervereins an der Informationspolitik der Verwaltung
Stellungnahme der Bürgermeisterin zu weiteren Äußerungen von Marcus Dinglreiter und Thomas Müller
Genehmigung des Haushalts durch das Landratsamt Lichtenfels
- Pro-Kopf-Verschuldung in Burgkunstadt: 1.760,26 €, nach den neuen Kreditaufnahmen: 2.028,09 €
- Landesdurchschnitt: 770 €
- Bescheid ist dem Stadtrat vollinhaltlich bekanntzugeben
04 Allgemeine Informationen zur Brandschutzbedarfsplanung
Sachverhalt
- BayFwG Art. 1 Abs 1 Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis: abwehrender Brandschutz, technischer Hilfsdienst.
- Vorlage:VollzBekFwG Ziffer 1.1: Die Gemeinden müssen ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
- Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.
- -> Brandschutzbedarfsplanung
=Vortrag Timm Volgler
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.1987 - 10 A 363/86:
Diskussion
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von der Feuerwehrbedarfsplanung Kenntnis. (19/0)
05 Abschluss des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
12 Namensgebung für die Skater-/Bikeranlage
06 Organisation und Durchführung des Altstadtfestes 2017
07 Sicherstellungsauftrag und Bedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Die Sitzung wurde um ca. 23.00 Uhr unterbrochen und wird am Dienstag, den 14.07.2015 um 19.30 Uhr fortgesetzt.
Nicht mehr behandelt wurden folgende Tagesordnungspunkte:
08 Einführung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Burgkunstadt
Vorstellung der Elternbefragung und des Modells OGTS bis 16:00 Uhr