Kraftfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Juni 2015, 16:29 Uhr
Als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (StVG § 1 Abs. 2).